Bauherren bekommen Geld zurück!

Bauherren, die im Zeitraum zwischen 2000 und Oktober 2009 einen Wasserhausanschluss gelegt bekommen haben, wurde in der Regel 16% bzw. 19% und damit zu viel Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Wasserhausanschluss

Bis 1999 wurde für den Wasserhausanschluss genau wie für das Trinkwasser der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent in Rechnung gestellt. Ab dem Jahr 2000 waren die Stadtwerke verpflichtet, den höheren Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent und später von 19 Prozent abzurechnen und an das Finanzamt abzuführen.

Deutscher und europäischer Gerichtsbeschluss

Diese im Jahre 2000 von der Finanzverwaltung geforderte Änderung bei der Besteuerung von Trinkwasseranschlüssen vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz hin zum allgemeinen Mehrwertsteuersatz sei laut deutschem und europäischen Gerichtsbeschluss unrechtmäßig und müsse rückwirkend korrigiert werden.

Steuergelder zurückfordern

Daher können betroffene Bauherren nun die zu viel bezahlten Steuergelder rückwirkend von Ihren Stadtwerken zurückfordern. Hierbei sollte eine Rechnungskopie und ggf. eine Kopie des Zahlungsnachweises (Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug) mit eingereicht werden.

OG, 20.03.2009